Arbeitsvisum Australien

Arbeiten in Australien

Zum Arbeiten in Australien benötigt man ein Visum. Es gibt verschiedene Arbeitsvisa und Visa für Geschäftsreisende und es ist deshalb wichtig, dass Sie herausfinden, welche Variante Sie für Ihre Reise benötigen.

Arbeiten gegen Bezahlung

Wenn Sie zwischen 18 und 31 Jahre alt sind, können Sie eventuell das Working Holiday Visum in Anspruch nehmen. Mit diesem Visum können Sie während Ihres Urlaubs in Australien bezahlter Arbeit nachgehen. Die maximale Dauer eines solchen Arbeitsurlaubs beträgt ein Jahr. Sie müssen jedoch nach jedem halben Jahr den Arbeitgeber wechseln. Mit diesem Visum können Sie unbegrenzt oft das Land verlassen und erneut wieder einreisen. Mit einem Working Holiday Visum dürfen Sie allerdings nicht jeden Beruf ausüben. Die Arbeit, die Sie mit diesem Visum verrichten dürfen, muss körperlich schwere Arbeit sein. Arbeiten in einem Büro oder in einer Küche ist zum Beispiel nicht erlaubt. Sie können allerdings in den Bereichen Landbau, Viehzucht, Fischerei, Gartenbau, Holzverarbeitung, Bergbau und dem Baugewerbe tätig sein.

Sofern Sie keine bezahlte Arbeit in Australien verrichten, können Sie das eVisitor Australien wählen. Vielen Reisenden ist das Working Holiday Visum für 330 € zu teuer und sie wählen deshalb ein eVisitor Visum. Wenn Sie keiner bezahlten Arbeit in Australien nachgehen und es für Sie kein Problem darstellt, das Land bereits nach 3 Monaten wieder verlassen zu müssen, dann genügt für Sie das eVisitor Australien.

Wenn Sie Ihren Arbeitsurlaub in Australien verlängern wollen und Sie jünger als 31 Jahre sind, können Sie das Working Holiday Visum erneut beantragen. Sie können diesen Antrag zu Hause einreichen, aber auch in Australien. Für den zweiten Antrag ist es allerdings wichtig, dass Sie sich an die Voraussetzungen des ersten Working Holiday Visum gehalten haben.

Einfach bewerben

Um sich in Australien zu bewerben, benötigen Sie nur ein eVisitor Visum. Mit dem tatsächlichen Beginn der Arbeit müssen Sie allerdings warten, bis Sie über ein spezifisches Arbeitsvisum oder Working Holiday Visum für Australien verfügen.

Bewerbungsgespräche sind mit einem eVisitor Visum erlaubt

Auf Geschäftsreisen

Wollen Sie auf Geschäftsreise nach Australien und werden Sie während dieser Reise nicht durch einen australischen Arbeitgeber entlohnt (Sie dürfen durch Ihren deutschen, österreichischen oder Schweizer Arbeitgeber entlohnt werden) und Sie verkaufen keine Dienste oder Produkte an australische Verbraucher? Dann können Sie wahrscheinlich vom eVisitor Visum Gebrauch machen. Ein eVisitor Visum ist günstiger als das Beantragen eines Arbeitsvisums.

eVisitor Visum für eine Geschäftsreise

Sie können ein eVisitor Australien beantragen, wenn Sie auf Geschäftsreise nach Australien reisen für eine oder mehrere der folgenden Aktivitäten:

  • Meeting mit (potenziellen) Geschäftspartnern
  • Networking und gegenseitiges Kennenlernen
  • Treffen und Verhandeln
  • Vereinbarungen unterzeichnen
  • Teilnahme an Messen, Seminaren, Konferenzen und Kongressen
  • Besuch von Fortbildungskursen/-trainings
  • Durchführen von Marktforschung

Freiwilligenarbeit

In Australien ohne Arbeitsvisum Freiwilligenarbeit zu verrichten ist nur erlaubt, wenn der Hauptzweck der Reise nach Australien touristischer Natur ist. Freiwilligenarbeit, die sonst durch einen bezahlten australischen Arbeitnehmer verrichtet würde, ist nicht ohne Arbeitsvisum erlaubt, selbst wenn Sie für diese Arbeit nicht bezahlt werden. Wenn Sie Ihre Freiwilligenarbeit verrichten wollen, ohne über ein Arbeitsvisum zu verfügen, dürfen Sie für Ihre Arbeit nicht bezahlt werden. Sie dürfen als Dank für Ihre geleistete Arbeit allerdings Unterkunft und Verpflegung erhalten. Wenn Sie in Australien einer bezahlten Arbeit nachgehen wollen, müssen Sie ein Arbeitsvisum beantragen.